30.08.2022

Seit September 2021 sind Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen. Sie erreichen nicht mehr die Mindesteffizienz­grenzwerte, wie sie die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 der Europäischen Union fordert. Seit dem 1.9.2021 dürfen z. B. Kompakt­leuchtstoff­lampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 24.8.2023 sind dann auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Halogenlampen­typen nicht mehr erlaubt.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich zukunftsfähigen und energieeffizienten Beleuchtungskonzepten.